Rammeaftale (Rahmenvereinbarung) — Dänemark
Rammeaftale (Rahmenvereinbarung) — eine dänische Vergabeform, die Bedingungen (Preis, Menge) für mehrere künftige Verträge über einen definierten Zeitraum festlegt und häufig durch ein EU‑Vergabeverfahren beschafft wird.
Was sie bewirkt
Eine rammeaftale ist eine fortlaufende Vereinbarung zwischen einer oder mehreren ordregivere (Vergabestellen) und einem oder mehreren Lieferanten, die Bedingungen für Verträge über einen definierten Zeitraum festlegt, insbesondere Preis und Menge. Wenn der geschätzte Gesamtwert der unter der Rahmenvereinbarung möglichen Beschaffungen die maßgeblichen Schwellenwerte überschreitet, muss die Rahmenvereinbarung zur EU‑Ausschreibung gemeldet werden und unterliegt den Bestimmungen des udbudslovens zu Rahmenvereinbarungen. Nach Zuschlag der Rahmenvereinbarung können einzelne Verträge im Rahmen dieser Vereinbarung ohne ein neues EU‑Vergabeverfahren geschlossen werden.
Abgrenzung zu verwandten Verfahren
Eine Rahmenvereinbarung kann mit einem einzelnen Lieferanten oder mit mehreren Lieferanten geschlossen werden. Werden mehrere Lieferanten berufen, müssen die Vergabeunterlagen regeln, wie konkrete Verträge unter der Rahmenvereinbarung vergeben werden, zum Beispiel durch direkte tildeling (direkter Zuschlag) zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarung oder durch genåbning af konkurrencen (Mini‑Ausschreibung).
Praktische Konsequenz für einen Lieferanten
Lieferanten müssen sich an der initialen Rahmenvergabe beteiligen, um berufen zu werden. Nur Lieferanten, die in die rammeaftale berufen wurden, sind berechtigt, direkte Zuschläge zu erhalten oder zu Mini‑Ausschreibungen eingeladen zu werden. Neue Vergabestellen oder neue Unternehmen können einer bestehenden Rahmenvereinbarung nach Zuschlag nicht beitreten.
Quellen
Überprüft: 27. Oktober 2026
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