Nachprüfungsverfahren — deutsches Vergabekontrollverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren ist die förmliche Überprüfung einer in Deutschland prüfbaren Ausschreibung durch eine Vergabekammer; es wird durch einen Antrag eingeleitet und unterscheidet sich von einer gewöhnlichen Anfrage eines Lieferanten.
Was überprüft wird
Bei Vergaben, die in den maßgeblichen oberhalb der Schwellenwerte liegenden Regelungsbereich fallen, prüft ein Nachprüfungsverfahren behauptete Verstöße gegen das Vergaberecht, die den Antragsteller betreffen. Bundes- und Landesvergabekammern haben unterschiedliche Zuständigkeiten; wenden Sie sich an die für den jeweiligen Auftraggeber zuständige Stelle.
Rüge und Antrag sind verschiedene Schritte
Die Erhebung einer Rüge gegenüber dem Auftraggeber und die Antragstellung bei einer Nachprüfungsstelle sind voneinander getrennte Vorgänge. Zulässigkeit, vorherige Rügen und die zeitliche Einhaltung von Fristen sind entscheidend. Eine informelle Anfrage zur Erläuterung darf nicht automatisch als wahreinhaltend angesehen werden, um ein Recht auf Nachprüfung zu wahren.
Vorbereitung der Unterlagen
Bewahren Sie die Bekanntmachung, die relevanten Vergabeunterlagen, die bestrittene Entscheidung, Ihre Korrespondenz sowie Nachweise darüber auf, wann Sie Informationen erhalten haben. Der Antrag muss die behauptete Rechtsverletzung und deren Auswirkungen auf den Bieter darlegen. Verwenden Sie die aktuellen offiziellen Verfahrensanweisungen für Formulare, Gebühren, Fristen und die zuständige Stelle; eine einleitende Glossardefinition ersetzt nicht die für den Einzelfall geltenden Verfahrensregelungen.
Quellen
Überprüft: 27. Oktober 2026
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