Mit dem Netzzuschlag werden die erneuerbaren Energien und die Energieeffizienz gefördert. Endverbraucher mit einer hohen Stromintensität können sich den Netzzuschlag rückerstatten lassen. Sie reichen dazu jährlich ein Gesuch beim Bundesamt für Energie ein. Zur Bestimmung der Stromintensität wird das Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung hinzugezogen. Im Rahmen der ausgeschriebenen Aufgaben geht es darum, die Angaben der Gesuchsteller zu überprüfen. Namentlich sind dies der Nachweis der Bruttowertschöpfung, der Bericht der Revisionsstelle, der Nachweis der Elektrizitätskosten sowie der Nachweis der bezogenen Strommenge und des dafür entrichteten Netzzuschlags. Zudem muss verifiziert werden, ob der Gesuchsteller Anspruch auf Rückerstattung des Netzzuschlags hat.
Publié
29.07.2026
Attribué
29.07.2026
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