Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer, nachfolgend AN, fungiert als treuhänderisch tätiges und, soweit die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, beliehenes Unternehmen für die für Gleichstellung zuständige Senatsverwaltung, nachfolgend AG. Die/der AN gewährleistet die Umsetzung der in den Förderanlagen zum Vertrag beschriebenen Förderinstrumente sowie solcher Förderinstrumente, die diese ersetzen oder ihnen nachfolgen. Die/der AN ist in den Förderanlagen als Bewilligungsstelle bezeichnet, die/der AG als fachaufsichtführende Senatsverwaltung.
Published
23.08.2026
Open for bids
23.08.2026
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