Ziel der Maßnahme ist die Vorbereitung von bis zu 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmern (Soldatinnen und Soldaten) auf die Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Feinwerkmechaniker/in mit dem Schwerpunkt Maschinenbau sowie der erfolgreiche Erwerb des Berufsabschlusses. Die Ausbildung ist auf eine Dauer von 21 Monaten auszurichten. Inhalt, Aufbau und Prüfungsorientierung müssen den Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in der jeweils geltenden Fassung, der Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker und zur Feinwerkmechanikerin (FeinwMechAusbV) vom 7. Juli 2010 (BGBl. I S. 888) in der jeweils geltenden Fassung, dem Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Feinwerkmechaniker/Feinwerkmechanikerin (Beschluss der Kultusministerkonferenz in der jeweils geltenden Fassung) sowie den Anforderungen der zuständigen Handwerkskammer entsprechen. Die Maßnahme muss sämtliche für die gestreckte Abschlussprüfung (Teil 1 und Teil 2) erforderlichen Ausbildungsinhalte einschließlich einer systematischen Prüfungsvorbereitung abdecken. Soweit für die Zulassung zur Abschlussprüfung betriebliche Praxiszeiten, Ausbildungsnachweise (Berichtshefte) oder sonstige Nachweise erforderlich sind, hat die auftragnehmende Partei deren ordnungsgemäße Durchführung, Begleitung und Dokumentation sicherzustellen.
Published
12.07.2026
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12.07.2026
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