Der Winterdienst ist an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie während der gesetzlichen Schulferien durchzuführen. Ziel der Leistung ist die Sicherstellung der gefahrlosen Benutzbarkeit der zu betreuenden öffentlichen Gehwege und Verkehrsflächen bei winterlichen Witterungsverhältnissen. Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Leistungen eigenständig zu organisieren, zu überwachen und ordnungsgemäß auszuführen und zu dokumentieren. Es erfolgt die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht anstelle des Grundstückseigentümers in den oben aufgeführten Zeiträumen entsprechend der Satzung der Stadt Wernigerode. Der Winterdienst wird für die Zeit vergeben, in der der Hausmeister der Schule nicht im Dienst ist.
Published
08.09.2026
Open for bids
08.09.2026
Deadline
18.09.2026
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