Gegenstand der Ausschreibung ist die Wartung und Inspektion von Wärmeversorgungsanlagen in 11 Wirtschaftseinheiten in 78467 Konstanz Der AN verpflichtet sich bei der Wartung und ggf. Instandsetzung alle gesetzlichen Bestimmungen, die entsprechenden DIN-, DIN-EN-Normen und Schutzvorschriften, insbesondere der DGUV, die Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, technischen Regeln für Arbeitsstätten, AMEV-Richtlinien, Vorgaben der Hersteller und die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Darüber hinaus sind die Erfordernisse des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) zu berücksichtigen. Das bedeutet insbesondere, dass dem Einsatz von klima- und umweltfreundlichen Produkten (Materialien, Betriebs-/Hilfsstoffe etc.) der Vorrang zu geben ist, soweit die Funktionalität und Lebensdauer der technischen Anlagen nicht beeinträchtigt wird. Der AN ist verpflichtet, alle erforderlichen Wartungsmaßnahmen durchzuführen. Die Wartung erfolgt mindestens entsprechend den Vorgaben der Hersteller. Im Rahmen der Ausschreibung wird von den üblichen an einer Heizungsanlage vorkommenden Anlagenteilen ausgegangen (s. a. DIN EN 12170): Heizkessel oder Einrichtungen zur Wärmeversorgung; Steuerungs- und Regelsysteme; Sicherheitseinrichtungen, einschließlich derer für die Verbrennungsluftzufuhr; Übergabestationen für Fernwärme, Heizkostenverteiler und ggfs. primarseitige häusliche Warmwasserbereitung; Brennstoffversorgung, -lagerung und - zufuhr; Abgassysteme, einschließlich Kondensat-behandlung; Einrichtungen zur Wärmeabgabe, mit dazugehörigen Anlagenteilen und Komponenten; Heizflächen einschließlich Zubehör; Systeme für Steuerung / Regelung und Überwachungssysteme; Wasseraufbereitung sowie sonstige Behandlungsverfahren für Wasser (z. B. chemisch, physikalisch und sonstige Verfahren, einschließlich der Behandlung wegen Frostschutz). Geringfügige Arbeiten, wie z. B. Entfernen und Wiederanbringen einer Schutzverkleidung, die Voraussetzung für die Wartung sind, gehören zum Arbeitsumfang und sind grundsätzlich zusammen mit den Wartungsarbeiten durchzuführen. Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in den Arbeitskarten / dem Instandhaltungsplan erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.
Published
19.04.2026
Open for bids
19.04.2026
Fachplanerleistungen „Sicherheitsberatung“ für das Projekt Neubau Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Berlin, VOEK 064-25
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Investorenverfahren zur Errichtung einer Dienstliegenschaft auf bietereigenem Grund zur Unterbringung des THW Ortsverbandes Wismar mit anschließender Vermietung an die Auftraggeberin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock (VOEK 422-23)
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Erdarbeiten und Baugrundverbesserung für das Wohnungsbauprojekt ehemalige Generalzolldirektion auf den Teilflächen A, B und C, Jagdhausstraße, Wildeberstraße und Großbeerenstraße in 14480 Potsdam - VOEK 168-26
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Wohnungsneubau mit Tiefgarage und Außenanlagen in Karlsruhe, Kriegsstraße 200, als Einzelauftrag nach der GdW – Rahmenvereinbarung 2.0 Serielles und Modulares Bauen (VOEK 493-25)
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Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für Liegenschaften in Nadrensee und Ramin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock, VOEK 357-25
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Bodenhubtore: Planung, Herstellung, Montage und Wartung für das Projekt Neubau des Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestags (BIZ) und der Unterirdischen Kältezentrale (UKZ) vor dem Reichstagsgebäude („Projekt BIZ/UKZ“) in Berlin (Vergabenummer VOEK 461-25)
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