Die Deutsche Bundesbank (nachfolgend auch "Bundesbank" oder "Auftraggeberin" genannt) ist die Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland. Sie hat Verfassungsrang als bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts und ist integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken. Sie wirkt mit dem vorrangigen Ziel, die Preisstabilität zu gewährleisten, verwaltet die Währungsreserven, sorgt für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und Ausland und trägt zur Stabilität der Zahlungs- und Verrechnungssysteme bei. Ihre Zentrale befindet sich in Frankfurt am Main und steht für die Erfüllung dieser gesetzlichen Kernaufgaben sowie die öffentliche Wahrnehmung der Institution. Mit dem Ende der Nutzungsdauer der bisherigen Zentrale und einer interimistischen Unterbringung in angemieteten Flächen ergibt sich für die Bundesbank die Notwendigkeit, eine moderne, repräsentative und zukunftsfähige Liegenschaft für die künftige Zentrale der Bundesbank zu erwerben. Der Erwerb der Liegenschaft auf der Grundlage eines noch zu verhandelnden Grundstückskaufvertrages mit Bauverpflichtung (Bauträgervertrag mit endfälliger Zahlung zum Festpreis) (auch "Kaufvertrag" genannt) ist Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Der Grundstückskaufvertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Es ist derzeit vorgesehen, dass die Zuschlagserteilung und die notarielle Beurkundung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang erfolgen. Der Entwurf des Grundstückskaufvertrages wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bietern von der Bundesbank als Verhandlungsgrundlage zur Verfügung gestellt. Ziel der Beschaffung ist die Bündelung der Arbeitsplätze der Zentrale in einer Liegenschaft und die Abbildung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen und Funktionen in einem Ensemble, das architektonisch und funktional den besonderen Anforderungen der Bundesbank entspricht. Nach derzeitigem Stand sind die Anforderungen der Bundesbank in einem zusammenhängenden Gebäudeensemble umzusetzen. Eine Änderung dieser Anforderungen ist im Rahmen des Verhandlungsverfahrens möglich. In der Liegenschaft sind Flächen für verschiedene Sonderfunktionen zu integrieren. Hierzu zählen nach aktuellem Stand beispielsweise ein differenziertes Konferenz- und Besprechungsangebot, eine umfassende Betriebsgastronomie (einschließlich Vorstandsgastronomie), Flächen für Fahrbereitschaft und Logistik sowie Sicherheitszentralen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Sonderfunktionen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens entfallen, geändert werden oder andere Sonderfunktionen hinzukommen. Zur Umsetzung der Anforderungen kommt sowohl ein Neubau als auch eine Kernsanierung eines bestehenden Gebäudes oder eine Kombination hieraus in Betracht. Die Abnahme und Übergabe der vertragsgemäß hergestellten Liegenschaft durch die Bundesbank muss nach aktueller Planung spätestens sieben Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgen (Meilenstein). Die zeitlichen Vorgaben und die Meilensteine können sich im Laufe des Vergabeverfahrens ändern. Eine verbindliche Festlegung der zeitlichen Vorgaben ist im Laufe des Verhandlungsverfahrens für alle Meilensteine vorgesehen. Nach § 2 S. 2 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank hat die Bundesbank ihren Sitz in Frankfurt am Main. Das Auswahlgebiet, in welchem die verfahrensgegenständliche Liegenschaft liegen muss, ist das Stadtgebiet Frankfurt am Main mit der sicherheitsbedingten Ausnahme der Bereiche des Flughafenareals und der nahegelegenen Gateway Gardens (Gemarkung 0518). Das Auswahlgebiet ergibt sich aus der Unterlage Auswahlgebiet (Anlage 1) und ist bei der Wahl des Standortes zwingend einzuhalten. Bei Widersprüchen hinsichtlich des Auswahlgebietes zwischen der Beschreibung in den übrigen Vergabeunterlagen und Anlage 1 gilt Anlage 1 vorrangig. Werden Grundstücke und/oder Liegenschaften angeboten, die sich ganz oder teilweise außerhalb des Auswahlgebietes befinden, führt dies zum zwingenden Ausschluss des Teilnahmeantrages. Die Liegenschaft muss auf einem Grundstück im Auswahlgebiet hergestellt werden, über welches der Auftragnehmer nach Maßgabe der Vergabeunterlagen im Zuschlagsfall zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung rechtssicher verfügen und der Bundesbank Eigentum an dem zu bebauenden Grundstück frei von nicht übernommenen Belastungen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen, insbesondere des Grundstückskaufvertrages und seiner Anlagen verschaffen kann. Der Grundstückskaufvertrag und die Anforderungen an das Grundstück sind Gegenstand der Vertragsverhandlungen in der Verhandlungsphase und können sich noch ändern. Von den Bewerbern bzw. den Bietern sind nach Maßgabe der Vergabeunterlagen Erklärungen zum Grundstück abzugeben, aus denen sich je nach Verfahrensstufe immer konkreter ergibt, ob das angebotene Grundstück die Anforderungen der Bundesbank erfüllt. Welche Unterlagen diesbezüglich mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind, ergibt sich aus der Checkliste der vom Bewerber einzureichenden Unterlagen, die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird. Die Liegenschaft mit der noch zu errichtenden oder umzubauenden Immobilie muss die Anforderungen der Bundesbank erfüllen, die in den Vergabeunterlagen, insbesondere der Funktionalen Leistungsbeschreibung, im Raum- und Funktionsprogramm sowie den jeweils näher definierten Ausstattungs- und Nutzungsvorgaben aufgeführt sind. Diese Unterlagen sind Gegenstand der Vergabeunterlagen, die ausschließlich den Bietern, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt werden. Eine Änderung oder Konkretisierung der Anforderungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ist möglich. Damit die Bewerber bewerten können, ob sie die Anforderungen - ggf. mit Konsortialpartnern und/oder Nachunternehmern und/oder Eignungsgebern erfüllen können, ist den Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb eine Informative Leistungsbeschreibung beigefügt. Hierin sind ausgewählte wesentliche Anforderungen der Auftraggeberin aufgeführt.
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04.10.2026
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04.10.2026
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