Die Übernahme der gefährlichen Abfälle hat durch den Auftragnehmer an dem vom Auftraggeber beauftragten Dritten errichteten Standort - Wertstoffhof der WBO GmbH, Buschhausener Str. 142, 46049 Oberhausen, zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat die gefährlichen Abfälle zu einer zugelassenen Entsorgungsanlage oder einem Zwischenlager zu transportieren und dort zu verwiegen. Die Beseitigung/Verwertung der gefährlichen Abfälle hat in einer für die jeweilige Abfallart zugelassenen Anlage zu erfolgen.
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04.08.2026
Open for bids
04.08.2026
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