vor Änderung: Objektplanung für Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 1 bis 9 gem. § 43 HOAI 2021 zzgl. Besondere Leistungen Landschaftspflegerischer Begleitplan und zusätzliche Leistungen – hiervon beauftragt sind bis bislang die 1. Vertragsstufe LP 1 – 4 Objektplanung für Ingenieurbauwerke. Das übergeordnete Ziel ist die Steigerung der Leistungsfähigkeit der Talsperre Stollberg durch bauliche Anpassungen und Dargebots-Erweiterungen mit Einbindung von zusätzlichen Einzugsgebieten unter Berücksichtigung der technischen Planungsvarianten sowie von Wechselwirkungen unterschiedlicher Schutzgüter. Zielstellung ist, Lösungsvarianten für den Umgang z. Bsp. mit den Änderungen am Überlauf der Hochwasserentlastungsanlage, des höheren Einstaus des Absperrbauwerkes, dem höheren Einstau des Entnahmeturms, der gegebenenfalls notwendigen Erhöhung des Teilungsbauwerks, der Erstellung eines neuen Wegekonzeptes für die Bewirtschaftung der Anlage, die Anbindung zwei weiterer Einzugsgebiete und die Umsetzung des Bootshauses unter Berücksichtigung bestehender Randbedingungen zu entwickeln und zu bewerten. Zu betrachten sind neben den wasserwirtschaftlichen Erfordernissen (keine Verschlechterung des Hochwasserschutzniveaus) insbesondere eigentums- und genehmigungsfreie Aspekte. Im Zuge der Planung sind durch die Auftragnehmer alle für die genehmigungs-/funktionsfähige Fertigstellung der Bauwerke erforderlichen Leistungen zu erbringen. Weiterhin beauftragt wurden Auftragsänderungen, hierzu wird auf die erfolgten Bekanntmachungen zur 1. bis 4. Nachtragsvereinbarung verwiesen. Beschreibung der vorliegenden Änderung – Nachtragsvereinbarung Nr. 5: Zusätzliche Planungsleistungen LP 1 bis 4 Objektplanung Ingenieurbauwerke HOAI 2021 für Teilobjekt Schussrinne der Hochwasserentlastungsanlage: Im Laufe der Projektbearbeitung und der erfolgten Modellierungen/Betrachtungen verschiedener Abflussszenarien der TS Stollberg wurde eine nicht ausreichende Leistungsfähigkeit der Schussrinne als Teilobjekt der Hochwasserentlastungsanlage deutlich. Infolge dessen wird eine bauliche Anpassung der Schussrinne als wichtiger der Bestandteil der Hochwasseranlage der Talsperre erforderlich. Es handelt sich um eine unvorhergesehene Leistung, die sich im Planungsfortschritt ergeben hat. Eine Tragwerksplanung ist für die vorgesehene Ausbauvariante aus derzeitiger Einschätzung nicht erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind der Ausnahmeregelung nach § 132 GWB Absatz 2 Nr. 3, 2 und 1 zuzuordnen.
Published
13.01.2026
Open for bids
13.01.2026
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