Die Konzessionsgeberin plant ein Gigabit-Netz in den unterversorgten Gebieten der Stadt Gütersloh. Sie beabsichtigt, eine Dienstleistungskonzessionen für den Betrieb des noch zu errichtenden Glasfasernetzes nach KonzVgV zu vergeben. Das passive Netz soll an einen Betreiber verpachtet werden, der die aktive Technik einbringt, das Netz funktionsfähig betreibt, Endkundendienste bereitstellt und Drittanbietern offenen Zugang gewährt. Die Umsetzung des geförderten Projekts erfolgt auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ v. 13.11.2020 (Gigabit-Rahmenregelung) und Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland v. 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie Richtlinie 2.0).
Published
07.12.2025
Open for bids
07.12.2025
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