Im Zuge des Digitalisierungsprozesses strebt die Auftraggeberin an, die Ermittlung von Kostenerstattungsbeträgen im ambulant ärztlichen Bereich für Versicherte, die Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V gewählt haben, zukünftig mit Unterstützung durch Softwareprodukte durchzuführen. Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin eine Softwarelösung zur Implementierung in den bestehenden Bearbeitungsprozess zur Verfügung stellen, um die Kostenerstattungsbeträge ambulanter ärztlicher Leistungen umrechnen zu können.
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09.08.2026
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09.08.2026
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