Mit Verabschiedung des Gesetztes über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz - SchnellLG) wurde Mitte 2021 die gesetzliche Grundlade für die Ausstattung von bewirtschafteten Rastanlagen und die Ausschreibung des Deutschlandnetzes gelegt. Ziel des SchnellLG ist es eine flächendeckende, attraktive und verlässliche Schnellladeinfrastruktur für die Nutzerinnen und Nutzer, auch auf Bundesautobahnen, bereitzustellen. Im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) soll die Autobahn GmbH des Bundes deutschlandweit rund 350 bewirtschaftete und unbewirtschaftete Rastanlagen für den Betrieb von LKWSchnellladeinfrastruktur ausstatten. Für die Umsetzung des SchnellLG ist es erforderlich, die entsprechenden Standorte an das örtliche Energienetz anzuschließen und die erforderliche Leistung zum Betrieb der ermittelten Ladepunkte bereitzustellen.
Published
22.04.2025
Awarded
22.04.2025
Landschaftsbauarbeiten Bepflanzung, A 45, Bw 4711711, WW Rumscheid Bölling
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Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Verkehrszeichen und Zubehör
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RV PSA 2026-10020 Warnschutzshirts
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Rahmenvereinbarung (RV) über die Lieferung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
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Rahmenvereinbarung für Leitpfosten und Zubehör
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Kommunikative Unterstützungsleistung Personalstrategie
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