Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die laufende postalische Übermittlung von Schriftstücken, die unabhängig von Gewicht und Größe nach den Bestimmungen der Prozessordnungen (PZO) und des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) durch die Dienststellen förmlich per Zustellungsauftrag im Bundesgebiet zugestellt werden müssen.
Published
23.02.2026
Awarded
23.02.2026
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