Der Kreis Unna (im Folgenden Auftraggeber genannt) führt als Träger des bodengebundenen öffentlichen Rettungsdienstes gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) vom 24. November 1992 (GV. NRW. S. 458, SGV. NRW. 215), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 2 Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes v. 17. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 886) (im Folgenden: RettG NRW) ein Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung der für den öffentlichen Rettungsdienst erforderlichen medizinischen Verbrauchsmaterials durch. Bestell- und abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung ist neben dem Auftraggeber die Feuerwehr der Stadt Lünen, sowie die Werkfeuerwehr der Bayer AG in Bergkamen. Laufzeit beträgt 2 Jahre, mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr, wenn nicht der Auftraggeber mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende kündigt.
Published
18.01.2026
Awarded
18.01.2026
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