Architekten- und Ingenieurleistungen gemäß §§ 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI in der gültigen Fassung für die Leistungsphase 1 bis 9 einschließlich der jeweils zugehörigen Grundleistungen sowie Besonderen Leistungen (u.a. maßliche Bestandsaufnahme, Erstellung von Bestandsplänen, Überwachung der Mängelbeseitigung während der Gewährleistungsfrist). Architekten- und Ingenieurleistungen gemäß §§ 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI in der gültigen Fassung für die Leistungsphase 1 bis 9 einschließlich der jeweils zugehörigen Grundleistungen sowie Besonderen Leistungen (u.a. Überwachung der Mängelbeseitigung während der Gewährleistungsfrist). Die Beauftragung der Einzelprojekte erfolgt in der Regel in nachfolgend genannten Projektstufen bzw. Teilleistungen daraus: 1.Stufe, Leistungsphase 1-2 der HOAI sowie anteilig Grundleistungen und Besondere Leistungen 2.Stufe, Leistungsphase 3-4 der HOAI sowie anteilig Grundleistungen und Besondere Leistungen 3.Stufe, Leistungsphase 5-7 der HOAI sowie anteilig Grundleistungen und Besondere Leistungen 4.Stufe, Leistungsphase 8 der HOAI sowie anteilig Grundleistungen und Besondere Leistungen 5.Stufe, Leistungsphase 9 der HOAI sowie anteilig Grundleistungen und Besondere Leistungen Zusätzliche Leistungen: - Mitwirkung bei der Modernisierungsankündigung und –abrechnung; - Mitwirkung bei der Prüfung/ Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln; Im Rahmen des im laufenden Kalenderjahr gültigen Bauplanes sind einzelne Bauteile (wie z.B. Dach oder Fassade oder Fenster oder Tiefgaragen) an einer Vielzahl von Bestandsgebäuden in den o.g. Gesellschaften in Berlin und Umland instand zu setzen sowie einzelne Maßnahmen wie z.B. Bauwerksabdichtung und Betoninstandsetzung auszuführen bzw. mehrere Bauteile (z.B. Hüllensanierung, Dach, Fassade, Fenster) durch energetische Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle sowie gegebenenfalls durch die Integration von Solar- oder Photovoltaikanlagen mit Betrachtung von Fördermittelinanspruchnahme aufzuwerten sowie Strangsanierungen einschließlich aller Nebenarbeiten und der Wiederherstellung der Küchen- und Badbereiche in bewohnten oder leerstehenden Wohnungen. Es wird pro Jahr von 20 Einzelbauvorhaben ausgegangen. Die tatsächliche Anzahl der zu bearbeitenden Projekte kann hiervon abweichen. Ein Anspruch auf Beauftragung einer bestimmten Anzahl von Einzelprojekten besteht nicht. Die Auftragserteilung bei den Rahmenvertragspartnern erfolgt nach Möglichkeit gebietsbezogen nach Lage des jeweiligen Kundencenters des AG, im Übrigen erfolgt die Verteilung der Einzelaufträge bedarfsabhängig und möglichst ausgewogen auf die Rahmenvertragspartner. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, mehrere Projekte parallel zu bearbeiten, da während der Vertragslaufzeit die Bearbeitung mehrerer Einzelprojekte gleichzeitig beginnen kann.
Published
01.09.2026
Open for bids
01.09.2026
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