Die BaFin nutzt verdeckte Testkäufe (Mystery Shopping,) als regelmäßige aufsichtliche Informationsquelle. Ziel der jeweiligen Mystery Shopping-Aktionen ist es, einen Eindruck von dem Umgang beaufsichtigter Institute und Unternehmen mit Privatkunden vor Ort sowie beim Online-Vertrieb zu erhalten, um so früh wie möglich problematische Entwicklungen im Zusammenhang mit verbraucherschutz-relevanten Sachverhalten feststellen zu können. Dabei sollen Informationen darüber erlangt werden, ob die durch die Auftraggeberin beaufsichtigten Institute und Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 1a Satz 2 FinDAG gegen einschlägiges Aufsichtsrecht (insbesondere verbraucherschutzrelevante Vorgaben) verstoßen.
Published
28.07.2026
Awarded
28.07.2026
Sonderprüfung (Routineprüfung) nach § 44 Abs. 1 Satz 3 KWG i.V. mit Art. 22 Abs. 5 CSDR
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Anlassbezogene Sonderprüfung nach § 14 Abs. 2 S. 2 KAGB bei einer Kapitalverwaltungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt a.M.
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Sonderprüfung nach §§ 14 KAGB i.V.m. 44 Abs. 1 KWG bei einer Verwahrstelle
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