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DEGermany·Buyer: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Rahmenvereinbarung für Leistungen des Kleinreparaturmanagements

Awarded·27 Jan 2025

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (nachfolgend BImA) beabsichtigt die flächendeckende Einführung eines Kleinreparaturmanagements (KRM) in fünf deutschlandweit verteilten Gebietslosen. Im Rahmen des KRM überträgt die BImA dem Auftragnehmer das Instandhaltungsmanagement sowie die Instandhaltungsleistungen innerhalb definierten Wertgrenzen. Die Maßnahmen umfassen insbesondere die Instandhaltung und Instandsetzung, der hierzu erforderlichen Mieterbetreuung sowie alle hierfür zu implementierenden Prozessabläufe, Qualitätsmanagement und IT-Prozesse. Der Auftragnehmer ist die Erstanlaufstelle für Mangelmeldungen an der Mietsache oder den Gebäuden durch Mieter, BImA oder Dritte.

Published

27.01.2025

Awarded

27.01.2025

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