Im Rahmen des Projekts „Weiterentwicklung Carsharing“ stellt die Landeshauptstadt Mainz 25 Stellplätze im öffentlichen Straßenraum für den Betrieb mit stationsbasiertem Carsharing zur Verfügung. Für die Nutzung der Stellplätze wird eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis für die Dauer von 6 Jahren erteilt. Die Stellplätze werden im Rahmen eines einheitlichen Auswahlverfahrens an einen Carsharing-Anbieter vergeben. Der Carsharing-Anbieter ist verpflichtet, auf allen 25 Stellplätzen dauerhaft ein Carsharing-Angebot während der gesamten Laufzeit der straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis zu betreiben. Dabei agiert der Carsharing-Anbieter wirtschaftlich selbstständig. Er trägt das wirtschaftliche Risiko der Unternehmung und leistet die Administration und Disposition. Er trägt die Verantwortung für ein wirksames Marketing des Carsharing-Angebotes. Die Abrechnung des Carsharing-Angebots hat exakt, anhand der tatsächlichen gebuchten Zeitintervalle und der gefahrenen Kilometer, zu erfolgen. Das Carsharing hat ausschließlich stationsbasiert zu erfolgen - es ist kein free-floating oder stationsflexibler Betrieb zulässig.
Published
20.09.2026
Open for bids
20.09.2026
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