Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge in Schleswig-Holstein (LaZuF) ist als Landesoberbehörde integrativer Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist u. a. für die Organisation und Durchführung der Rückführung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen zuständig. Es wird hierbei für die Zuwanderungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte in Amtshilfe tätig und unterstützt die ausländerrechtliche Sachbearbeitung des Landesamtes selbst. Eine medizinische Begleitung bestimmter Ausreisen ist oftmals unumgänglich, insbesondere weil ein überdurchschnittlicher Teil der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen Vulnerabilitäten aufweist. Aus diesem Grund ist die Begleitung der Rückführungen durch medizinisch ausgebildetes Personal erforderlich. Der Höchstwert dieser Rahmenvereinbarung liegt bei 2.200.000,00 € für den ausgeschriebenen Zeitraum inkl. Verlängerungsoptionen. Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch diese Rahmenvereinbarung.
Published
02.08.2026
Awarded
02.08.2026
Beratung und Betreuung in der Landesunterkunft Bad Segeberg
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Beratung und Betreuung in der Landesunterkunft Boostedt
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Verpflegung von Geflüchteten für das LaZuF in der Landesunterkunft Bad Segeberg
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Interimsvergabe Wache Rendsburg
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Catering in der Landesunterkunft Boostedt
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