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CHSwitzerland·Buyer: Verkehr und Infrastruktur (vif), Realisierung

Hauptinspektionen 2027 - 2031 der Kunstbauten auf Kantonsstrassen

Open for bids·23 Jul 2026

1.1.1 Ausgangslage Die Kunstbauten der Kantonsstrassen müssen ihre Funktion jederzeit zuverlässig erfüllen. Zur Gewährleistung der Sicherheit und Werterhaltung der Kunstbauten sind diese in einem Intervall von 5 Jahren einer Hauptinspektion zu unterziehen. Die Inspektionsergebnisse mit Massnahmenempfehlungen bilden die Grundlage für die Planung und Koordination von allfälligen Sofortmassnahmen, Überprüfungen, Instandsetzungen oder Ersatz. Der vorliegende Rahmenvertrag regelt die Inspektionen von 2027 bis 2031 für eine Dauer von 5 Jahren. 1.1.2 Übergeordnete Ziele, Qualitätsschwerpunkte Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit für die Verkehrsteilnehmer aufrechterhalten Konsequente Anwendung einheitlicher Kriterien für die Beurteilung, Zustandsbewertung und Massnahmenempfehlung Verfügbarkeit von personellen Kapazitäten und Ressourcen für eine fachlich einwandfreie, termingerechte und kontinuierliche Projektbearbeitung gewährleisten Dringlichkeit von allfälligen weiteren Massnahmen aufzeigen: Nutzungseinschränkung, Überprüfung, Instandsetzung, Verstärkung, Ersatz etc. In der Beurteilung sind Anforderungen bei Ausnahmetransportrouten zu berücksichtigen Verweis auf aktuelles Bauprogramm des Kantonsstrassennetzes 1.1.3 Projektorganisation Bauherr Abteilungsleiter Realisierung Strassen: Daniel Pfiffner Teamleiter Realisierung Strassen: Pejo Zrakic Projektleiter Realisierung Strassen: Pejo Zrakic (Wechsel möglich) Die Entscheidungsgrundlagen werden vom Projektverfasser in Absprache mit dem Projektleiter vif vorbereitet und zur Entscheidung dem Abteilungs- und Teamleiter unterbreitet 1.1.4 Projektbeschreibung Abgrenzung: Der Auftrag umfasst über die 5 Jahre insgesamt ca. 1’500 Objekte der Kantonsstrassen Leistungsumfang gemäss Ziffer 1.2. Abhängigkeiten: Aktuelles Bauprogramm für Empfehlungen ist zu beachten Auftrag wird über die Erfolgsrechnung der Kunstbauten finanziert. Die Ausgabebewilligung wird durch das vif jährlich beantragt und ist Voraussetzung für die jährliche Fortführung des Auftrags. 1.1.5 Rahmenbedingungen Die Hauptinspektionen der Kunstbauten sollen strassenzugsweise und kontinuierlich gemäss Vorgabe vif erfolgen. Die Inspektoren müssen eine abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur/in haben. Personelle Kapazitäten und Ressourcen von qualifiziertem Personal für eine fachlich einwandfreie und termingerechte Projektbearbeitung. Eine Ansprechperson (Gesamtprojektleiterin / Inspektorin 1) gegenüber dem Auftraggeber. Zu Beginn der Inspektionsarbeiten soll pro Bauwerkskategorie ein Pilotobjekt bearbeitet werden. 1.1.6 Grundlagen Gesetzliche Grundlagen und Sicherheitsbestimmungen (Bund und Kanton) SIA-Normen Karte der Kantonsstrassen: Kantons- und Gemeindestrassen - Geoportal Kanton Luzern Fachordner Kunstbauten https://vif.lu.ch/down_load/fachordner/fachordner_kunstbauten Vorlagen für Partner https://vif.lu.ch/down_load/vorlagen Bauwerksakten aus dem Kunstbauten-Archiv der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) Dokumente der Kunstbauten-Datenbank mit Datenblatt, Inspektionsprotokolle, Überprüfungsberichte, Fotozusammenstellungen, Dossierliste etc. vif Merkblatt Einteilung Zustandsklassen 2018 (Beilage) Schlussbericht Hauptinspektionen 2025 als Vorlage für Aufbau und Inhalt – wird nach Auftragserteilung abgegeben 1.1.7 Information, Kommunikation Informationshoheit obliegt der vif Auskünfte an die Öffentlichkeit/Presse erfolgt ausschliesslich durch die vif Besprechungen werden durch den Projektverfasser protokolliert Erfassung aller Informationen in kantonale Kunstbauten-Datenbank (Logo) durch Auftragnehmer nach Vorgaben vif – Login wird bei Auftragsbeginn zur Verfügung gestellt

Published

23.07.2026

Open for bids

23.07.2026

Deadline

31.08.2026

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