Der Auftragnehmer ist für die Reinigung der Aufnahmeeinrichtung und damit zusammenhängende Leistungen verantwortlich.
Ziele der Reinigungsdienstleistung sind
- kurzfristig eine angenehme und hygienisch unbedenkliche Lebensumgebung zu schaffen, - mittelfristig stärkeren Verschmutzungen (z.B. in Fluren, Küchen und Sanitärräumen) vorzu-beugen und - langfristig den Wert von Einrichtung und Zimmern zu erhalten. - Endreinigungen etwaiger Baustellen zum Abschluss von Bauarbeiten des Auftraggebers und Renovierungsarbeiten des Auftraggebers sind nicht durch den Auftragnehmer zu leisten.
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