Emil-Wolff-Str. 12a, 70599 Stuttgart, Hohenheim Universität, Emil-Wolff-Str. 12a, Ertüchtigung Hörsaal 9, Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI für die Anlagengruppen 4 und 5, Auf dem Campus der Universität Hohenheim soll ein Hörsaalprovisorium aus dem Jahr 1970 ertüchtigt werden. Die Bauwerkskosten werden grob auf 2.370.000 € geschätzt. Die Leistungen sollen auf der Grundlage einer vorhandenen Vorplanung erstellt werden. Die Maßnahme ist zeitkritisch, der Hörsaal soll während der geplanten Sanierung der Hörsäle B3und B4 als Ersatz dienen. Hörsaal 9: 380 Sitzplätze, Fläche 341 m² Nebenräume: 71 m² Fläche WC-, Flur- und Eingangsbereich: 185 m² Im Rahmen des Bauvorhabens wird die Trassenführung im Hörsaal angepasst, um die neue technische Ausstattung zu ermöglichen. Gleichzeitig wird die Beleuchtung im Hörsaal sowie in den Nebenräumen erneuert. Zur besseren Nutzung werden an jedem zweiten Sitzplatz Steckdosen vorgesehen. Die elektrische Erschließung erfolgt über das darunterliegende Geschoss. Am Pult wird ein Bodentank mit Steckdosen und Datenanschlüssen installiert. Zusätzlich wird das WLAN ausgebaut und in den Nebenräumen werden weitere Steckdosen ergänzt. Für die Datenversorgung sind zwei Datenverteiler geplant. Im Flur und in den WC-Bereichen werden Präsenzmelder installiert. Der bestehende Unterverteiler im Aufenthaltsraum wird ausgetauscht. Außerdem ist die Installation einer neuen Sicherheitsbeleuchtung inklusive zentraler Anlage vorgesehen. Kosten: Aufschlüsselung relevanten Kostengruppen entsprechend DIN 276-1: 2018-12: Kostengruppe 440 Starkstromanlagen 310.000 Euro brutto Kostengruppe 450 - Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen 115.000 Euro brutto Indexstand I 2026, nicht berücksichtigt sind hierbei die Kosten für mögliche Baupreis- und Bauherrenrisiken. Termine: Baubeginn 22.09.2027 Fertigstellung 18.12.2028 Beabsichtigt ist die Beauftragung von Fachplanungsleistungen nach Teil 4, Abschnitt 2 HOAI für die folgende zur Technischen Ausrüstung gehören Anlagengruppe nach § 53 Absatz 2 HOAI: Nr. 4. Starkstromanlagen, Nr. 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Grundleistungen der Leistungsphasen 3 und 5 bis 8 mit Besonderen Leistungen der Leistungsphasen 3, 5 und 8.
Published
15.09.2026
Awarded
15.09.2026
Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI für die Anlagengruppen 1, 2 und 3
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