Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Bauoberleitung sowie die örtliche Bauüberwachung für alle vertragsgegenständlichen Leistungen, Fach- und Teillose. Er zeichnet verantwortlich für deren vertragsgemäße und ordnungsgemäße Erfüllung. Im Bereich der Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke umfasst die örtliche Bauüberwachung insbesondere das Überwachen der Bauausführung auf Übereinstimmung mit den freigegebenen Ausführungsunterlagen und den bauvertraglichen Vorgaben. Hierbei sind die vertraglich vereinbarten Termine und Fristen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die einschlägigen Vorschriften sowie sämtliche umweltfachlichen Vorgaben und Auflagen strikt einzuhalten. Die Leistungserbringung erfolgt vollumfänglich gemäß Teil 2 ("Richtlinien für das Abwickeln der Verträge") des HVA B-StB sowie nach den aktuellen Regelungen und Rundschreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (z. B. M-BÜ-ING).
Published
19.08.2026
Open for bids
19.08.2026
Nachrechnung BW 4506973
Active
A57 BA1 Erhaltungsentwurf NDL-Goch-Verkehrssicherung (Los2)
Active
A59, 2. Baulos Anschlussbereiche Berliner Brücke West
Active
A565, Visualisierung
Active
Verkehrsanlage Lph 1 - 4 und Ingenieurbauwerk/Tragwerksplanung Lph 1 -3
Active
A1, BW Hochstraße B, Weigh-in-Motionanlage
Active
© 2026 SIA «Vietne». All rights reserved.