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DEGermany·Buyer: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland

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Open for bids·19 Aug 2026

Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Bauoberleitung sowie die örtliche Bauüberwachung für alle vertragsgegenständlichen Leistungen, Fach- und Teillose. Er zeichnet verantwortlich für deren vertragsgemäße und ordnungsgemäße Erfüllung. Im Bereich der Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke umfasst die örtliche Bauüberwachung insbesondere das Überwachen der Bauausführung auf Übereinstimmung mit den freigegebenen Ausführungsunterlagen und den bauvertraglichen Vorgaben. Hierbei sind die vertraglich vereinbarten Termine und Fristen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die einschlägigen Vorschriften sowie sämtliche umweltfachlichen Vorgaben und Auflagen strikt einzuhalten. Die Leistungserbringung erfolgt vollumfänglich gemäß Teil 2 ("Richtlinien für das Abwickeln der Verträge") des HVA B-StB sowie nach den aktuellen Regelungen und Rundschreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (z. B. M-BÜ-ING).

Published

19.08.2026

Open for bids

19.08.2026

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