Mit Einführung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) des Bundes sind alle Kommunen dazu verpflichtet, eine Form der kommunalen Wärmeplanung, zeitlicher Rahmen abhängig von der Größe der Kommune, spätestens bis zum 30.06.2028 durchzuführen. Das Ziel der Wärmeplanung besteht darin, ein Strategiepapier zu entwickeln, welches ausgehend von der aktuellen Ausgangslage der Wärmeversorgung in der Kommune einen Weg skizziert, wie über die Zwischenziele in den Jahren 2030 und 2035 bis 2040 eine klimaneutrale, nachhaltige Wärmeversorgung entstehen kann. Der kommunale Wärmeplan soll den aktuellen Sachstand der Wärmeversorgung, vorrangig den Wärmeverbrauch aufzeigen. Sofern dieser nicht erhoben werden kann, soll der Wärmebedarf aus der ?Wärmebedarfskarte der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH (KEAN)? abgeleitet werden. Es sind verschiedene Perspektiven (Zielszenarien) der zukünftigen Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energiequellen und unvermeidbarer Abwärme aufzuzeigen. Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Schladen-Werla
Published
01.07.2026
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01.07.2026
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