Kurzbeschreibung: Der die Kita Kurpark zum Bischofsweg abgrenzende Holzlattenzaun mit Sockel ist stark sanierungsbedürftig und soll erneuert werden. Dabei wird der alte Holzzaun einschließlich des Tores entsorgt und durch einen neuen Holzlattenzaun und ein neues Tor ersetzt. Die beiden Metallpfosten seitlich des Tores bleiben erhalten und werden malermäßig aufgearbeitet. Der vorhandene Sockel besteht zur Hälfte aus Beton und zur Hälfte aus einem Mischmauerwerk aus Sandsteinen und Mauerziegeln. Beidseitig des Sockels sind Putzreste vorhanden. Der komplette Sockel, einschließlich der Metallpfosten im Zaunbereich und der Mauerabdeckung wird abgerissen. Nach Abbruch des Mauerwerkes wird auf das vorhandene Fundament eine neue Mauer aus Beton-Schalsteinen mit Abdeckplatten errichtet. Diese besteht aus zwei Lagen Schalsteinen, mit Beton verfüllt. Bewehrungsstahl und bauseits bereitgestellte neue Metallpfosten für die Zaunbefestigung sind einzubetonieren. Die Ausschreibung des neuen Holzzaunes und des neuen Tores erfolgt in einem anderer Ausschreibung. Alle verwendeten Materialien, insbesondere auch für alle Farbanstriche sind Farben zu wählen, die für eine Kindertagesstätte geeignet und chemisch unbedenklich sind. In der Mittagspause zwischen 12.00 und 14 Uhr dürfen nur geräuscharme Arbeiten durchgeführt werden. --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Mindestanforderungen an Nebenangebote 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Published
20.05.2025
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20.05.2025
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