Die Stadt Mainz beabsichtigt die Beauftragung eines Planungsbüros zur Durchführung von zwei vorbereitenden Untersuchungen für jeweils eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gem. §165 Abs. 4 BauGB für die Untersuchungsräume a. Mainz-Ebersheim-Nord/Süd b. Mainz-Hechtsheim-Süd zur Gewinnung von Beurteilungsgrundlagen, ob in den in Frage kommenden Bereichen oder Teilbereichen eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gem. §165 ff. BauGB durchgeführt werden kann.
Published
24.07.2026
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24.07.2026
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