Transfer- bzw. Beförderungsleistungen zwischen den Liegenschaften der Landesfinanzschule Bayern (LFS), angemieteten Gebäuden und weiteren Anfahrtsorten (z.B. Hotels). Die geforderte Leistung umfasst den regelmäßigen Transport der Auszubildenden während der vorgegebenen Schul- und Studienzeiten. Die jeweiligen Fahrten umfassen das Abholen, Befördern und das Zurückbringen von Personen zu den vereinbarten Zielorten und Fahrzeiten.
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16.08.2026
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16.08.2026
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