1 Präambel In Folge der Wiedervereinigung wurde Anfang der 1990er Jahre innerhalb kurzer Zeit die Mehrzahl der in der früheren DDR betriebenen Tagebaue und Veredlungsanlagen stillgelegt. Neben der Bewältigung der sozialen Folgen sah sich die Bundesrepublik Deutschland damit in Anbetracht der zu sanierenden Tagebaurestlöcher sowie Altlasten auch vor eine große ökologische Aufgabe gestellt. Der Bund und die Bundesländer Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen haben sich dieser Aufgabe im nationalen Interesse gemeinsam gestellt und in der ersten Hälfte der 1990er Jahre die sogenannte Braunkohlesanierung als ökologisches Großprojekt begonnen. Die Finanzierung der Braunkohlesanierung mit öffentlichen Mitteln wurde zwischen Bund und Ländern zunächst über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten vereinbart und wird seitdem in fünfjährigen Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung (VA) – derzeit gilt das VA VII mit einer Laufzeit von 2023 bis 2027 – geregelt. Der Steuerungs- und Budgetausschuss für die Braunkohlesanierung (StuBA) ist das Entscheidungsgremium zur Umsetzung der Verwaltungsabkommen und zur Sicherung einer effizienten Durchführung der Braunkohlesanierung. Mitglieder sind Vertreter von Bund und den o. g. vier Braunkohleländern. Im StuBA wirkt außerdem die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) als bergrechtlich verantwortliches Unternehmen – mit dem Bund als Alleingesellschafter – und Projektträger der Braunkohlesanierung mit. Auftrag und Aufgaben des StuBA sind gemäß seiner Geschäftsordnung insbesondere: • Setzung von Prioritäten und Schaffung von länderübergreifenden Grundlagen und Maßstäben für die Sanierungsplanung, • Genehmigung der Gesamtplanung, • Genehmigung der Projekte und Maßnahmen einschließlich deren Budgetierung, • Erstellung der Finanzierungsplanung, • Controlling der Aufgaben- und Projektplanung (vorlaufendes Controlling), • Prüfung der Ausschreibungs- und Vergabeverfahren, • Kontrolle der Verwendungsnachweise (nachlaufendes Controlling) und • Schlichtung von strittigen Fragen, insbesondere aus der Arbeit der Regionalen Sanierungsbeiräte (RSB) Die Bund-Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung (GS StuBA) mit Sitz in Berlin leistet gemäß ihrer eigenen Geschäftsordnung die erforderliche organisatorische und fachliche Zuarbeit des StuBA. Dabei ist sie eine eigenständige organisatorische Einheit innerhalb der LMBV und ausschließlich gegenüber dem StuBA verantwortlich. Weitere Angaben zum StuBA und seiner Geschäftsstelle finden Sie unter https://www.braunkohlesanierung.de/ ; über die LMBV unter https://www.lmbv.de. 2 Leistungsbeschreibung Die Bund-Länder-Geschäftsstelle (GS StuBA) für die Braunkohlesanierung beabsichtigt, fachtechnische Prüf- und Beratungsleistungen extern an eine/-n Auftragnehmer/-in zu vergeben. Gesucht wird dabei ein/-e Auftragnehmer/in, der/die Leistungen auf dem Gebiet Bergbau/Bergbausanierung und insbesondere der Braunkohlesanierung in Ostdeutschland. Zur Unterstützung der GS StuBA müssen folgende Beratungsleistungen erbracht werden: 1. Plan/Budgetprüfung von Leistungen und Kosten zur Braunkohlesanierung für das Folgejahr (jeweils Ende Oktober, Anfang November) 2. Mitwirkung bei der Prüfung von Teilobjekt-, Finanzierungs- und Änderungsanträgen (viermal jährlich in einem Prüfzeitraum von drei Wochen) 3. Mitwirkung beim begleitenden Controlling 4. Mitwirkung beim nachlaufenden Controlling 5. Durchführung von Sonderprüfungen und Bearbeitungen anhand separater Aufgabenstellungen bei der Sanierung untertägiger Hohlräume des Braunkohlentiefbaus und Tagebaue des Braunkohlenbergbaus, insbesondere bei der geotechnischen Sanierung von Innenkippen Es ist im Rahmen des Controllingauftrags der Geschäftsstelle vorgesehen, dem/-r Auftragnehmer/-in einzelne Sanierungsprojekte und Teilobjekte zur Betreuung zuzuweisen. Der/Die Auftragnehmer/-in hat sich in die datenbankgestützte Prüfarbeit der GS StuBA (MS-Access-basierte Prüfdatenbank als Eigenentwicklung) einzuarbeiten und die formalen Regelungen der Braunkohlesanierung (insbesondere Allgemeine Bestimmungen zum Antragsverfahren, § 3-Grundsätzepapier) anzuwenden. Der/Die Auftragnehmer/-in muss über umfangreiche Kenntnisse zu Genehmigungsverfahren nach den Vorgaben des Bundesberggesetzes (BBergG) einschließlich der länderspezifischen Regelungen (z. B. Sächsische Hohlraumverordnung) verfügen. Die Beratungsleistungen werden insbesondere für die Abteilung Technik der GS StuBA erbracht; für die Koordination und Leistungsabnahme ist der Leiter der Abteilung Technik verantwortlicher Ansprechpartner. Im Regelfall findet monatlich eine Abstimmung zur Koordination und Leistungsabnahme zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer statt. Die Beratungsleistungen wie Stellungnahmen und Prüfberichte sind vom/von der Auftragnehmer/-in in deutscher Sprache zu verfassen und zu präsentieren.
Published
30.08.2026
Awarded
30.08.2026
Örtliche Bauüberwachung zum Vorhaben "Herstellung einer dauerstandsicheren Rampe zur Bewirtschaftung am RL 12"
Vergabenummer: 2718200102 Grund- und Oberflächenwassermonitoring Ostsachsen
Örtliche Bauüberwachung und geotechnische Fachbegleitung sowie Verwahrungsdokumentation inkl. Risikoneubewertung (Los 1) und Ökologische Baubegleitung (Los 2) für die Erkundung und Nachverwahrung von Grubenbauen im Bereich des ehem. Tagebaues Peres - Kippe
Ergänzende wissenschaftlich-technische Untersuchungen zur Verflüssigungsproblematik Innenkippen
Rahmenvereinbarung Untersuchungen / Gutachten Gewässergüte Tagebauseen Lausitz VII
Rahmenvereinbarung Beräumung, Holzung und Kulturpflege Innenkippe Spreetal
Fachplanungsleistungen, fachtechnische Begleitung einer Schadstoffsanierung an der GS Ländchenweg in Schwelm
Klinik Immenstadt, BA 1, Erweiterungsbau Nordwest, Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff HOAI 2021, LPH 3-9, bei stufenweiser Beauftragung
Grundleistungen der Objektplanung, Leistungsbilder Gebäude und Innenräume, HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9 für das Projekt Neubau einer Grundschule mit Ganztagsbetreuung in Kolitzheim, Ortsteil Herlheim
Neubau der Feuerwehr Hohenkirchen
Verkehrsuntersuchung A 661 zw. AS Friedberger Landstaße und AK Offenbach
Planungsleistungen für die Regenwassernutzung am Schulzentrum der Gemeinde Holzwickede
Kreisstadt Bad Salzungen, OT Hämbach - GWG "Am großen Teiche"
26A015 Lieferung von Bühnenplatten zur Ergänzung einer fahrbaren Bühnenunterkonstruktion
Ein Ersatznetz JTSD für das Grundschleppnetz GOV (= Grande Ouverture Verticale)
Verbundlösung Wasserversorgung - verfahrens- u. elektrotechn. Ausrüstung Wasserwerk FA2
Verlängerung von Acrobat Pro 2024 Online Feature Restricted
Gründungszentrums luniq Green Economy - Tischlerarbeiten
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