Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) das zentrale Förderinstitut des Landes mit derzeit knapp 900 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sucht einen Dienstleister für die Erbringung von Unterstützungsleistungen bei der aktiven Baulandentwicklung. Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Kommunen bei der Entwicklung von Bauland im Zuge des 2022 erlassenen Förderprogramms „Aktive Baulandentwicklung – Baulandfonds Schleswig-Holstein“. Die aktuelle Fassung der Förderrichtlinie zum Baulandfonds wurde durch das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport am 10.09.2024 erlassen und gilt bis zum 31.12.2027. Eine Verlängerung der Richtlinie ist angestrebt. Die Richtlinie ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Kernziel des Baulandfonds ist die Unterstützung der in Ziffer 3 der Förderrichtlinie genannten zuwendungsberechtigten Gemeinden (auch Kommunen genannt) bei einer aktiven Bodenpolitik unter prioritärer Beachtung der Baulandmobilisierung im Innenbereich. Insbesondere etwaige Unrentierlichkeiten bei der Flächenentwicklung sollen teilweise kompensiert und die Kommunen dadurch ermuntert werden, die häufig schwierige und finanziell aufwendige Innenentwicklung und Nachverdichtung vermehrt in den Fokus zu nehmen. Der Baulandfonds gliedert sich in zwei Programmteile. Im Programmteil 1 unterstützt das Land die Kommunen bei der Entscheidungsfindung hinsichtlich der Durchführung der Flächenentwicklung und bei der Festlegung der dafür notwendigen nächsten Schritte durch die Förderung einer Potentialanalyse. Im Programmteil 2 wird die Durchführung der Flächenentwicklungsmaßnahme gefördert.
Veröffentlicht
28.08.2026
Offen für Angebote
28.08.2026
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