Die DB InfraGO AG plant die Reaktivierung der Horlofftalbahn. Bestandteil des Projektes sind insbesondere die folgenden Einzelmaßnahmen: *Reaktivierung der stillgelegten Verkehrsstationen Hungen-Inheiden und Wölfersheim-Berstadt *Neubau eines Kreuzungsbahnhofes – Wölfersheim-Berstadt durch Errichtung eines Überholungsgleises *Verlängerung des Bahnsteigs 1 im Bahnhof Hungen *Erneuerung des Oberbaus, Tiefbaus und Erdbaus *Neuerrichtung der Ausrüstungstechnik (LST, Zugfunk, Strom) *Neuerrichtung eines Kabeltrogs von Beienheim bis Hungen *Instandsetzung der vorhandenen Brücken und Durchlässe *Erneuerung bzw. Neubau der technischen Sicherung an den vorhandenen Bahnübergängen sowie Auflassung weiterer Bahnübergänge Die Investitionssumme für dieses Projekt wird mit EUR 79,8 Mio. veranschlagt. Hiervon sind bereits ca. EUR 6,352 Mio. über einen bestehenden Vertrag abgerechnet worden. Der hier neu ausgeschriebene Versicherungsvertrag wird den bestehenden Vertrag ablösen. Es wird mit einer derzeit geplanten Bauzeit bis zum 30.06.2028 gerechnet. Der Versicherungsvertrag beginnt nach Beendigung des Ausschreibungsverfahrens mit dem Datum des Zuschlages im Anschluss an eine derzeit bestehende Vorlaufdeckung. (Typ M) In der Haftpflichtversicherung beträgt die Deckungssumme je Schadenfall EUR 25.000.000 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, einschließlich der Leistungen aus der Umwelthaftpflichtversicherung. In der Planungshaftpflichtversicherung steht eine separate Deckungssumme je Schadenfall von EUR 10.000.000 pauschal für Sach- und Vermögensschäden zur Verfügung. Die vorgenannten Summen sind dreifach maximiert. Die Extendend Maintenance im Teil Bauleistungs- und Montageversicherung beträgt 42 Monate. Die Nachhaftung beträgt in der Haftpflichtversicherung 10 Jahre, in der Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung 5 Jahre. Der generelle Selbstbehalt beträgt mindestens EUR 25.000. Für Personenschäden entfällt der Selbstbehalt. In der Planungshaftpflichtversicherung ist die erweiterte Planungsdeckung eingeschlossen. Im Rahmen der erweiterten Planungsdeckung beträgt der Selbstbehalt EUR 100.000In der Planungshaftpflichtversicherung ist die erweiterte Planungsdeckung eingeschlossen. Im Rahmen der erweiterten Planungsdeckung beträgt der Selbstbehalt EUR 100.000.
Veröffentlicht
23.07.2026
Offen für Angebote
23.07.2026
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