Die Planung und Errichtung von 3 Feuerwehrgerätehäusern soll durch einen Totalunternehmer erfolgen. Grundlage für die Planung und Errichtung ist eine funktionale Leistungsbeschreibung. Die Planung und Errichtung der Feuerwehrgerätehäuser erfolgt nach den einschlägigen DIN-Normen u. a. 14092-1, 14092-7 und 14093. Das Feuerwehrgerätehaus Mettendorf erhält 4 Stellplätze, eine Atemschutzwerkstatt und einer Atemschutzübungsstrecke. Die Feuerwehrgerätehäuser Lahr und Ernzen erhalten jeweils 2 Stellplätze. Die dazugehörigen Funktionsräume sind entsprechender der Kopfstärke der Feuerwehrangehörigen zu planen und zu bauen. Die hierzu erforderlichen Unterlagen stehen als funktionale Leistungsbeschreibung bereit.
Veröffentlicht
03.09.2026
Offen für Angebote
03.09.2026
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