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DEDeutschland·Auftraggeber: BAHN-BKK

Medizinische Hilfsmittel

Planung·27 Aug. 2026

Die BAHN-BKK beabsichtigt einen Vertrag über Hilfsmittellieferungen (Gesundheitsleistungen) inkl. der für die Versorgung erforderlichen Dienstleistungen nach § 127 Absatz 1 Sozialgesetzbuch [SGB] - Fünftes Buch [V] zu schließen, der keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen begründet.

Veröffentlicht

27.08.2026

Offen für Angebote

27.08.2026

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