Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung gemäß § 4a EU VOB/A. Das bedeutet, dass die Bedingungen für Einzelaufträge innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung festgelegt werden sollen. Dies betrifft insbesondere die in Aussicht genommenen Preise. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen wurde so genau wie möglich ermittelt, wird aber nicht abschließend festgelegt. Es besteht kein Anspruch auf eine komplette Leistungsausführung lt. Leistungsverzeichnis. Der Leistungsumfang kann sich bei einzelnen Positionen erheblich erhöhen, aber auch ganz entfallen. Es ist vorgesehen innerhalb der Grundlaufzeit (09.11.2026 – 31.12.2027) bis zu fünf Einzelmaßnahmen in Form räumlich abgegrenzter, zusammenhängender Streckenabschnitte auszuführen. Für die Kalkulation kann von mindestens 3 Einzelaufträgen ausgegangen werden. Diese sind bereits konkret bekannt und betreffen folgende Streckenabschnitte: L 3080 Nordhausen - Bielen vNK 4530 014 nNK 4531 049Y L 3080 Bielen - AS Heringen vNK 4530 014 nNK 4531 049Y L 3080 AS Heringen - Urbach VnK 4531 049X nNK 4531 012 Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen beruhen auf Erfahrungswerten vergleichbarer Maßnahmen und stellen unverbindliche Schätzmengen dar. Sie dienen ausschließlich der Kalkulation der Angebote. Bei einer Vertragsverlängerung (gem. Punkt 5.1.1 Optionen) kann davon ausgegangen werden, dass mindestens 1 und maximal 3 Einzelmaßnahmen je Verlängerungsjahr beauftragt werden. Die Sanierung erfolgt im Wesentlichen durch die Herstellung neuer bituminöser Fahrbahnaufbauten. Abhängig vom jeweiligen Schadensbild reicht der Sanierungsumfang von der Erneuerung einzelner Asphaltschichten bis zur vollständigen Erneuerung des Oberbaus einschließlich Trag-, Binder- und Deckschicht. Die erforderlichen Aufbruch- bzw. Frästiefen können zwischen 4 cm und ca. 25 cm liegen und werden im Einzelfall durch den Auftraggeber festgelegt.
Veröffentlicht
24.08.2026
Offen für Angebote
24.08.2026
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