Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Instandsetzung einschließlich der Erstellung ergänzender Ausführungsunterlagen in Verbindung mit den im Zuge des Prüf- und Messkonzeptes festzustellenden Schäden der Brücke Holzhafenklappbrücke Bw. Nr. F24. Die denkmalgeschützte Holzhafenklappbrücke wurde im Jahr 1929/1930 erbaut und muss aufgrund diverser Brückenschäden instandgesetzt werden. Sie besteht aus zwei Teilbauwerken. Das stählerne Brückenbauwerk ist dem Teilbauwerk 1 (TBw.-Nr. F24-1) und das Bedienhaus dem Teilbauwerk 2 (TBw.-Nr. F24-2) zugeordnet. Der Überbau ist im Zuge der Baumaßnahme auszubauen und anschließend, ebenso wie die Stahlbetonunterbauten und das Bedien- sowie Stromverteilerhaus vollständig instand zu setzen. Der vorhandene Antrieb ist auszubauen, zu rekonstruieren und anschließend einzubauen. Die bestehende Pfahlgründung kann im Baugrund verbleiben und weiterverwendet werden. Die Brücke wurde zeitweise von einer Bahn genutzt, wird heute jedoch als Fußgängerbrücke ausgewiesen und soll zukünftig durch Fußgänger und Radfahrer genutzt werden. Die Instandsetzung des Bauwerks schließt alle Maßnahmen ein, durch die Schäden und Mängel beseitigt werden, sodass die Dauerhaftigkeit sowie auch die Standsicherheit des Bauwerks wieder voll hergestellt sind. Die übergeordneten Ziele sind dabei: ? Wiederherstellung der Tragfähigkeit ? Wiederherstellung des Korrosionsschutzes ? Verschließen von Rissen in Mauerwerk und Beton ? Erhöhung des Widerstands der Betonoberflächen ? Beseitigung setzungsbedingter Fehlstellen ? Wiederherstellung der Funktionalität in Hinblick auf die Maschinentechnik Der zukünftige Zustand wird so definiert, dass der zum Zeitpunkt der Errichtung 1929/30 vorherrschende Zustand annähernd, unter Beachtung der aktuellen Richtlinien, wiederhergestellt wird. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Schaffung eines vor Korrosion geschützten Bauwerks. Dies ist durch eine Vollerneuerung des Korrosionsschutzes und bei starker Abrostung (und daraus resultierender Querschnittsverluste) durch partiellen Austausch von einzelnen Tragwerksteilen zu erreichen. Gemäß den Vorgaben des Denkmalschutzes muss der Austausch von Bauteilen, sofern diese ausgetauscht werden müssen, unter Wahrung des historischen Erscheinungsbildes erfolgen (z. B. Schrauben in Nietoptik). Holzhafenklappbrücke
Veröffentlicht
20.08.2026
Offen für Angebote
20.08.2026
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