Angeschafft werden soll ein Geräteträger / Kommunalfahrzeug mit Zubehör zur Erfüllung folgender Aufgaben im urbanen Umfeld der Verbandsgemeinden: - Transport - Winterdienst (Zubehör Streuer und Pflug) - Reinigungsaufgaben (Zubehör Kehrsaugaufbau mit Wildkräutern) Der Transport von Schüttgütern sowie Stückgut soll mit entsprechenden Zurrpunkten durchgeführt werden. Der Winterdienst soll mit einem Vario-Schneepflug durchgeführt werden. Dieser sollte auf empfindlichen Pflaster-Oberflächen keine Spuren hinterlassen und zusätzlich ohne großen Aufwand mit Stahlschürfleisten betrieben werden, um die Verbindungsstraßen der Ortsteile zu räumen. Der Steuer soll für Feststoffen (Salz) eingesetzt werden und muss mindestens 1,5 m³ Füllvolumen aufweisen und eine möglichst flache Bauweise haben. Die Mindestanforderung der Füllmenge resultiert aus der Streckenplanung. Die Reinigungsaufgaben beziehen sich auf die Wildkrautentfernung im Bereich der Bordsteinkante mit saugender Aufnahme in einem Arbeitsgang. Desweiteren sollen Plätze und Straßen mit dem Prinzip Kehrsaugend gereinigt werden. Die Lieferung von Ersatzteilen muss dem Auftraggeber über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab Auslieferung gewährleistet sind (K.O.-Kriterium. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Zusätzliche Bedingungen für die Auftragsausführung: • Es gelten das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz). Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen sind zu beachten. • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die aktuell geltenden EU-Sanktionen gegen Russland strikt einzuhalten. Weder der Auftragnehmer noch seine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige an der Auftragsausführung beteiligte Dritte dürfen gegen die Sanktionen verstoßen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise als Beleg zur Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland anzufordern. Im Falle eines Verstoßes gegen die Sanktionsbestimmungen behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Darüber hinaus können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um etwaige Schäden, die durch den Verstoß entstanden sind, geltend zu machen.
Veröffentlicht
04.08.2026
Offen für Angebote
04.08.2026
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