Auf der Grundlage der planungsrechtlichen Beurteilung nach §34 BauGB ist geplant, auf dem derzeit als Garagengrundstück genutzten Areal zwei Baukörper baulich-räumlich zu entwickeln. Die Baukörper sollen straßenbegleitend in offener Bauweise errichtet werden. Entsprechend § 34 BauGB vermitteln die beiden Baukörper durch Aufnahme der benachbarten Typologien Zeile und Punkthaus. Auf Basis des § 34 BauGB ist ein viergeschossiger Baukörper als Zeile mit Laubengangerschließung sowie ein Punkthaus als Mehrspänner mit zentralem Treppenhaus planungsrechtlich abgestimmt, alternative Varianten sind zu prüfen. Bei der Planung des Erschließungssystems ist auf eine hohe Flächeneffizienz zu achten. Hierbei kommt es insbesondere auf ein gutes Verhältnis der Wohnfläche (WFL) zur Brutto-Grundfläche (BGF), zum Bruttorauminhalt (BRI) und zur Hüllfläche an. Es sind ca. 70 Wohneinheiten und ein Büro für den Träger der Wohneinrichtung sowie ein Gemeinschaftsraum mit Sanitäreinrichtungen entsprechend des zur Verfügung gestellten Wohnungsmixes zu realisieren. Vorbehaltlich der Ergebnisse aus der konkretisierten Planung ist grundsätzlich vorgesehen, einen Wohnungsmix aus 1-, 2-, 4- und 5-Zimmer Wohnungen zu realisieren, wobei der Schwerpunkt bei den kompakten 1- und 2-Zimmer Wohnungen mit einer Anzahl von ca. 55 WE liegt. Im Sinne von Nachhaltigkeit, CO2 Neutralität, ökologischer Qualität sowie einer Effizienz in der bautechnischen und zeitlichen Umsetzung des Vorhabens ist die ProPotsdam offen in der Wahl der Bauweise. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Lebenszykluskostenanalysen sind zur Beurteilung zu erstellen. Ergänzend zur kostenoptimierten Gebäudekonzeption sind die Kosten für die Gebäudebewirtschaftung von hoher Bedeutung. Beide Anforderungen sind in einem ausgewogenen Verhältnis aufeinander abzustimmen. Die Ausrichtung der Gebäudekonzeption auf energetische Anforderungen, ergibt sich aus den Förderbestimmungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW Förderbank. Die Planung und Umsetzung soll dabei dem Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse Rechnung tragen. Entsprechend des Energiekonzepts ist die Integration von Photovoltaik und/ oder Solarthermie als regenerativer Energieanteil vorzusehen und die Möglichkeiten einer Dachbegrünung zu prüfen. Die Zugänglichkeit aller Wohnungen erfolgt grundsätzlich schwellenfrei gemäß DIN 18040-2:2011-09 Pkt. 4.3.3.1 Satz 2. Hierzu werden sämtliche Wohnungen in den Obergeschossen schwellenfrei über einen Aufzug angebunden. Es ist beabsichtigt, entsprechend der aktuellen Stellplatzsatzung der LHP auf Grundlage §3 (7) den Stellplatznachweis vorhabenbezogen entsprechend des tatsächlichen Bedarfs zu minimieren. Termine Baubeginn: III.Qrtl.2023 Fertigstellungstermin: IV.Qrtl.2024 Übergabetermin: I.Qrtl.2025
Veröffentlicht
28.08.2026
Offen für Angebote
28.08.2026
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