Das Bundesamt für Justiz (BfJ) nutzt derzeit für seine verschiedenen Außenstellen redundante Datenleitungen mit einer Bandbreite von jeweils 1 Gbit/s. Im Zuge der Anmietung der neuen Außenstelle Rheinweg ist vorgesehen, diese über zwei redundante, auf Lichtwellenleiter (LWL) basierende Layer-2-Datenleitungen mit jeweils 1 Gbit/s an den Hauptstandort des BfJ anzubinden. Hierdurch soll eine redundante Standortverbindung zwischen der Außenstelle Rheinweg und dem Hauptstandort des BfJ gewährleistet werden. Im Rahmen des hiesigen Verfahrens werden daher die Bereitstellung zweier auf LWL basierender 1 Gbit/s Layer 2 Datenleitungen (redundant) mit Leistungsbeginn zum 1. November 2026 ausgeschrieben.
Veröffentlicht
26.07.2026
Offen für Angebote
26.07.2026
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