Der AmperVerband (AV) betreibt die Kläranlage Geiselbullach (240.000 EW40). Auf der Kläranlage stehen künftig insbesondere folgende Projekte an: - Klärwerk 2040: Neuerrichtung der Abwasserreinigung der Kläranlage Geiselbullach - Neubau und Sanierung Schlammfaulung: Neuerrichtung eines dritten Faulbehälters und Sanierung der beiden bestehenden Faulbehälter - Modernisierung der Energieversorgung der Kläranlage Geiselbullach - Energiekooperation AmperVerband / GfA Die vorliegende Ausschreibung umfasst ausschließlich das Projekt "Modernisierung der Energieversorgung der Kläranlage Geiselbullach". Alle anderen genannten Projekte sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Aufgrund der teilweise parallellaufenden Planungen, sowie der räumlichen und technischen Vernetzung besteht insbesondere mit dem Projekt "Klärwerk 2040" Abstimmungsbedarf. Das Projekt "Modernisierung der Energieversorgung der Kläranlage Geiselbullach" umfasst folgende Planungsaufgaben: - Modernisierung der Warmwassererzeugung und -verteilung - Modernisierung der Trafostation (Nieder- und Mittelspannungstechnik) - Planung und Errichtung eines neuen Gebäudes zur Aufstellung zweier, neuer BHKW inkl. Rauchgaswärmenutzung zur Sattdampferzeugung und Anschluss an den Bestand sowie Erweiterung der bestehenden Faulgasaufbereitung - Vorausgreifende Schaffung einer Verbindung für den künftigen Medienaustausch zwischen altem und neuem Klärwerksgelände Es werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 bzw. 1 - 6 (TWP) folgender Leistungsbilder beauftragt: - Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 3 - Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1 - Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 8 gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 - Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 - Objektplanung Freianlagen gem. § 39 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 2 - Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 4 Zusätzlich werden besondere Leistungen beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Hinweis für Fachplanung Technische Ausrüstung: Die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) wird nur für solche Anlagen beauftragt, für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften eine unmittelbare Genehmigung erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, den Leistungsumfang entsprechend zu reduzieren.
Veröffentlicht
26.07.2026
Zuschlag erteilt
26.07.2026
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