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DEDeutschland·Auftraggeber: Samtgemeinde Zeven

Beköderung von Kanälen

Offen für Angebote·1 Sep. 2026

Die Samtgemeinde Zeven ist gemäß §§ 2 ff. der Verordnung über die Rattenbekämpfung im Land Niedersachsen zur Bekämpfung von Schadnagern (Ratten) verpflichtet. Sie beabsichtigt daher, die Bekämpfung durch ein qualifiziertes Fachunternehmen durchführen zu lassen. Die Bekämpfung erfolgt auf Grundlage des Leitfadens zur großräumigen Rattenbekämpfung in Niedersachsen (derzeit geltende Fassung). Beköderung von Kanälen

Veröffentlicht

01.09.2026

Offen für Angebote

01.09.2026

Frist

21.09.2026

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