Deutschland ist verantwortlich für den Erhalt des außergewöhnlichen universellen Wertes von derzeit (2026) 55 UNESCO-Welterbestätten (52 Kulturerbestätten und 3 Naturerbestätten) sowie acht Geoparks. Die UNESCO und ihre Beratergremien werten Klimawandelfolgen als höchste Gefährdung für den langfristigen Erhalt des Kultur- und des Naturerbes. Die materiellen Schäden durch akute und schleichende Klimawandelfolgen steigern nicht nur die Kosten des Erhalts, viele Verluste und Schäden sind monetär auch nicht zu kompensieren und gefährden den außeror-dentlichen, universellen Wert des Welterbes. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) koordiniert federführend die Klimaanpassungsstrategie des Bundes. Der Schutz der UNESCO Welterbestätten und der UNESCO Geoparks in Deutschland ist als ressortübergreifendes Ziel angelegt, wobei die Bundesländer und die jeweils zuständigen Stellen vor Ort die Verantwortung für die Umsetzung tragen. Das Bundeskabinett hat 2024 Ziele, Unterziele und Maßnahmen für das Handlungsfeld „Schutz des Welterbes“ in der Klimaanpassungsstrategie beschlossen. Im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS 2024) gibt es für ressortübergreifende Handlungsfelder ein Cluster „Übergreifendes“, welches gemeinsame Ziele der Ressorts enthält. Das BMUKN führt die Aktivitäten des Bundesministeriums für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung (BMWSB), des Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) sowie des Auswärtigen Amtes (AA) zusammen und steuert die Zielerreichung. Dabei trägt jedes Ressort im Rahmen seiner Zuständigkeiten eigenverantwortliche Maßnahmen bei, die in der Summe die Zielerreichung gewährleisten. Für den Schutz des Welterbes vor den Folgen des Klimawandels ist als Ziel Ü-4 im Cluster „Übergreifendes“ in der Klimaanpassungsstrategie des Bundes Folgendes verankert: „Der Bund zeigt einen nationalen Rahmen mit Indikatoren und Maßnahmen auf entsprechend der internationalen Grundsatzdokumente und Aktionspläne und im Einklang mit den Verpflichtungen der Welterbekonvention, damit die UNESCO-Welterbestätten in Deutschland bis 2030 Klimaschutzmaßnahmen und/oder Klimaanpassungskonzepte oder -pläne (zum Beispiel als Teil ihrer Managementpläne, Pläne für das Katastrophenrisikomanagement und Rahmenkonzepte) entwickeln können.“ Das Ziel wird durch drei Unterziele und Maßnahmen konkretisiert. Die Unterziele lauten wie folgt: (Ü-4-1) Informations- und Datenmanagement verstetigen (Ü-4.2) Unterstützung der Maßnahmen zur Klimaanpassung der Welterbestätten im Rahmen verfügbarer Ressourcen. (Ü-4.3) Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen Welterbestätten im Rahmen verfügbarer Ressourcen. Für das das Ziel Ü 4 und seine Unterziele (Ü-4.1, Ü 4-2 und -Ü-4.3) sind zudem weitere Unterstützungsmaßnahmen formuliert. Für ein koordiniertes Vorgehen der Ressorts sind nun im Nachgang zu dem Kabinettsbeschluss 2024 der Sachstand und die Fortschritte bei der Zielerreichung zu bestimmen. Entsprechend der Maßnahmen zu den Unterzielen sind u.a. institutionelle Vorschläge, wie der Aufbau einer Koordinierungsstelle oder die Vernetzung auf Machbarkeit und Anknüpfungsmöglichkeiten einzuschätzen. Diesbezüglich beabsichtigt das BMUKN eine Studie in Auftrag zu geben.
Опубліковано
09.09.2026
Переможця визначено
09.09.2026
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