Die Hansestadt Lübeck, der Zweckverband Ostholstein (ZVO) und der Zweckverband Bioabfallverwertung Südholstein (ZVBS) sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Die Hansestadt Lübeck betreibt die Abfallwirtschaft als öffentliche Einrichtung mittels ihrer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL). EBL, ZVO und ZVBS haben eine öffentlich rechtliche Kooperationsvereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Bioabfallentsorgung auf Grundlage des § 19a GkZ Schleswig-Holstein und des § 108 Abs. 6 Gesetz gegen GWB geschlossen.
Опубліковано
23.09.2026
Переможця визначено
23.09.2026
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