Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen ist zuständig für den Betrieb der kombinierten Transit- und Abschiebungshafteinrichtung (kTA) am Flughafen München, Nordallee 50, München. In der kTA bestehen bis zu 49 Unterbringungsmöglichkeiten für Abschiebungshaft bzw. das Außengrenzenverfahren GEAS. Der Auftragnehmer übernimmt die Versorgung der in der kTA untergebrachten Personen mit Lebensmittel (Frühstücksverpflegung).
Опубліковано
03.09.2026
Закрито
03.09.2026
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