Im Juni 2005 haben die Finanzminister der 16 Bundesländer im Einvernehmen mit dem Bundesmi-nister der Finanzen einstimmig die Grundlagen für das weitere Vorgehen zur Entwicklung einheitli-cher Software für das Besteuerungsverfahren in dem Vorhaben KONSENS (die Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) festgelegt. Die Grundlage für die Zusammenarbeit aller 16 Bundesländer und des Bundes bildet das zum 1. Januar 2007 in Kraft getretene Verwal-tungsabkommen KONSENS und das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene KONSENS-Gesetz. KONSENS ist ein auf Dauer angelegtes Vorhaben, mit dem die von der Steuerverwaltung der Län-der genutzte Informationstechnologie vereinheitlicht und zukunftsträchtig modernisiert, gepflegt und anforderungsgetrieben weiterentwickelt wird. KONSENS hat als Daueraufgabe keinen festen End-termin. Das Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) betreibt die Informations- und Kommunikations-technik für die Landessteuerverwaltung in Baden-Württemberg. Die professionelle Umsetzung und Abwicklung von (Groß-)Aufträgen im Bereich der Informationstechnologie (IT) erfolgt in Projekten unter der Federführung des Projektmanagements, das die Einhaltung einheitlicher und methodi-scher Standards in Zusammenhang mit den Projektleitungen sicherstellt. Das Projekt ERV arbeitet in diesem Umfeld koordinativ und bundeslandübergreifend und benötigt zur Unterstützung bei der Umsetzung und Abwicklung von Teilprojekten im KONSENS-Umfeld 2 erfahrene, hochqualifizierte Projektleiter/innen für den Bereich Projektmanagement und IT an dem Standort Stuttgart.
Опубліковано
01.07.2026
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01.07.2026
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