Die Kommune ist im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgaben verpflichtet, in ihrem Gebiet eine ausreichende Beleuchtung der öffentlichen Wege und Flächen vorzunehmen (öffentliche Straßenbeleuchtung), die den gesetzlichen Anforderungen ihrer allgemeinen Verkehrssicherungspflicht genügt. Die Kommunen beabsichtigen zum Betrieb und zur Instandhaltung der Lichtpunkte der Kommune zur Beleuchtung von Straßen im Sinne des Straßengesetzes des Bundeslandes, dem die Kommune angehört (Öffentliche Verkehrsflächen), einen Wartungsvertrag abzuschließen.
Imechapishwa
22.08.2026
Wazi kwa zabuni
22.08.2026
Jahres LV 2026: Lieferung Elektromaterial für Straßenbeleuchtung in Teilmengen
Betriebsführung Straßenbeleuchtungsanlagen
Straßenbeleuchtung Bremerhaven - Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung (10+4 Jahre)
Wartungsverträge Straßenbeleuchtung für die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld und die Kreisstadt Altenkirchen
Kreis Groß-Gerau, LED-Leuchtentausch
Stuttgart Netze - Tunnel Leuchtenrevision
Komplexumbau Eisenbahnknoten Gößnitz
Rahmenvertrag über die Wartung und Instandhaltung von Jalousien
Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für die Mitarbeitenden des Landkreises Havelland, der Städte Nauen und Falkensee sowie der Gemeinde Wustermark
Vergabe von Video- und Audiodolmetschleistungen in einem offenen Verfahren
Legal AI Workspace
Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik in Tübingen-Erweiterung Institut (Neubau): Förderanlagen
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