Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer notfallmedizinischen Absicherung zu den Sitzungen des Landtages von Sachsen-Anhalt.Pro Kalenderjahr finden im Landtag von Sachsen-Anhalt in der Regel 10 Sitzungsperioden des Plenums statt. 8 Sitzungsperioden bestehen dabei aus 2 aufeinanderfolgenden Sitzungstagen und 2 Sitzungsperioden bestehen dabei aus 3 aufeinanderfolgenden Sitzungstagen. Die Anzahl der Sitzungen sowie deren Sitzungsdauer können sich verändern. Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass auch kurzfristig angesetzter Sitzungsbetrieb mit der Dienstleistung versorgt werden kann. Der Auftragnehmer benennt je Sitzungstag zu den Plenarsitzungen des Landtages zwei Notfallsanitäterinnen oder Notfallsanitäter, welche die Plenarsitzung notfallmedizinisch absichern. Nähere Details können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
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