Die VBL hat nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in den Behörden und Betrieben des Bundes vom 12.09.2017 (BsiB-AVwV) und gemäß § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) einen den Grundsätzen dieser Vorschriften entsprechenden arbeitsmedizinischen Schutz ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Hierfür muss nach Maßgabe der nachstehenden Grundsätze ein Betriebsarzt bestellt werden.
Imechapishwa
27.07.2026
Imetuzwa
27.07.2026
Arbeitsmedizinische Betreuung nach § 3 ASiG an den Standorten Rubenow (Los 1) und Rheinsberg (Los 2)
Arbeitsmedizinische Betreuung
Betriebsarzt Freising
betriebsärztliche und arbeitssicherheitstechnische Leistungen
Rahmenvereinbarung über die psychologische bzw. psychiatrische Versorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge des Regierungsbezirks Karlsruhe
Ärztliches Zweitmeinungsverfahren bei orthopädischen Erkrankungen
Rahmenvereinbarung über das Leasing von Diensträdern für eine Laufzeit von 48 Monaten (inkl. 12- monatiger Verlängerungsoption)
Komplexumbau Eisenbahnknoten Gößnitz
Generalsanierung des Korridors Rechter Rhein - Bauleistungen
Zimmer Holzbauarbeiten
Tischlerarbeiten Innentüren
Elektroinstallationsarbeiten, Elektrotechnische Ausstattung
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