Das denkmalgeschützte Katholische Jugendheim ist zu sanieren und zu erweitern, um es auch weiterhin als Stadt- und Versammlungshalle der Stadt Oberwesel nutzen zu können. Ausgeschrieben werden die dafür erforderlichen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für die Objektplanung Gebäude und Freianlagen. Die Überlegungen der Stadt Oberwesel gehen dahin, das auf einer benachbarten Parzelle aufstehende Wohngebäude niederzulegen, um die freiwerdende Fläche zur Schaffung eines zweiten Rettungsweges sowie zur ebenen Erweiterung des Kath. Jugendheims (Bühnenbereich) zu nutzen. Die Abrissplanung ist Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung. Das Haus ist selbst nicht als Einzeldenkmal geschützt, aber konstituierender Bestandteil der vorgenannten Denkmalzone und als „Gebäude von besonderer Wertigkeit“ erfasst. Ein eingeschossiger Vorbau an das Hauptgebäude „Kath. Jugendheim“ vor dem Sockelgeschoss auf der Rheinseite wäre unter Umständen möglich, um dem Raumbedarf und einer sinnvollen Nutzung zu entsprechen. Das Gebäude ist 1923/24 erbaut, als „herausragendes Einzeldenkmal“ innen wie außen denkmalgeschützt und liegt hangseitig einsehbar im Bereich des Welterbes Oberes Mittelrheintal. Ausgeschrieben wird die Sanierung des Kath. Jugendheims, optional die Planung eines rückwärtigen Erweiterungsbaus und ergänzend die Abrissplanung für das Gebäude Martinsberg 5 sowie die Planung des Ersatzneubaus. Im Verlauf der Planungen kann sich herausstellen, dass ein Anbau an das kath. Jugendheim nicht erforderlich wird. Die Planungsleistungen werden insofern optional beauftragt. Sollte sich im Verlauf der Planungen eine Sanierung des Gebäudes Martinsberg 5 als sinnvoller herausstellen, als dessen Abriss und Neubau, wird der Auftragnehmer auch mit den Planungs- und Bauüberwachungsleistungen der Sanierung beauftragt. Die Anforderungen des Denkmalschutzes und der Lage im Welterbe sind zu berücksichtigen. Die Eingriffe in die historische Bausubstanz sind auf das Geringstmögliche zu beschränken. Planung und Baumaßnahme müssen eng abgestimmt werden mit der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, dem Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal und der SGD Nord, Initiative Baukultur. Die Freianlagenplanung wird sich im Wesentlichen auf die Wiederherstellung des Zustands vor Beginn der Bauarbeiten beschränken. Dabei ist die problematische Stellplatzsituation unter den unterschiedlichen funktionellen und ästhetischen Anforderungen zu beleuchten. Bestandteil der Vergabeunterlagen ist eine Machbarkeitsstudie, in der der Bestand und die Raumvorgaben betrachtet werden. Es handelt sich dabei nur um eine erste Idee, die nicht auf tatsächliche Umsetzbarkeit geprüft worden ist und nicht zwingend umzusetzen ist. Das Raumprogramm muss umgesetzt und ggfs. neu gedacht werden. Mit den Planungsleistungen ist unmittelbar nach Beauftragung zu beginnen. Die Kosten (netto) werden derzeit geschätzt wie folgt: Generalsanierung kath. Jugendheim: KG 300 - Bauwerk - Baukonstruktion - 1.286.000,00 EUR KG 400 - Bauwerk – Technische Anlagen - 693.000,00 EUR optional: Erweiterung kath. Jugendheim: KG 300 - Bauwerk - Baukonstruktion - 148.000,00 EUR KG 400 - Bauwerk - Technische Anlagen - 37.000,00 EUR Ersatzneubau Martinsberg 5: KG 300 - Bauwerk - Baukonstruktion - 336.000,00 EUR KG 400 - Bauwerk – Technische Anlagen - 144.000,00 EUR Freianlagenplanung: KG 500 - Außenanlagen und Freiflächen - 175.000,00 EUR Es handelt sich um eine erste Kostenannahme. Darüber hinaus steht für den Abbruch des Wohngebäudes „Martinsberg 5“ ein Budget von 200.000,00 Euro netto zur Verfügung. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
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