Im Rahmen der fünften Stufe der Lärmkartierung nach EG-Durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 sowie die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV), zuletzt geändert am 28. Mai 2021, wurde die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 25. Juni 2002 (EG-Umgebungslärmrichtlinie – EG-ULR) in deutsches Recht umgesetzt. Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) sind Lärmkarten für ca. 8.000 km Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume, der beiden Großflughäfen München und Nürnberg sowie der Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern in Bayern zu erstellen.
Zverejnené
05.07.2026
Otvorené na ponuky
05.07.2026
Leasing / Kauf von Dienstfahrzeugen
Vergabe der Phytoplanktonanalyse in bayerischen Fließgewässern 2027/2028 einschließlich Präparation planktischer Diatomeenproben
Rahmenvertrag Monitoring häufiger Brutvögel 2026-2029
Rahmenvereinbarung zur baramundi Management Suite
Autodesk Verlängerung/Neubeschaffung von AEC-User-Lizenzen und Business Plan
Betrieb FIS-Natur
Emissionsmessungen
9424/60046 Klärwerk Ruhleben RV Wartung + Instandhaltung der Emissionsmessanlage
Komplexumbau Eisenbahnknoten Gößnitz
Rahmenvertrag über die Wartung und Instandhaltung von Jalousien
Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für die Mitarbeitenden des Landkreises Havelland, der Städte Nauen und Falkensee sowie der Gemeinde Wustermark
Vergabe von Video- und Audiodolmetschleistungen in einem offenen Verfahren
Legal AI Workspace
Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik in Tübingen-Erweiterung Institut (Neubau): Förderanlagen
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