Die Stadt Coburg beabsichtigt Baumpflegearbeiten mittels Hubarbeitsbühne und Seilklettertechnik für Bäume in Zuständigkeit der Stadt Coburg extern zu vergeben. Der Baumbestand ist stets nach den aktuellen fachlichen und rechtlichen Vorgaben in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten und entsprechend den festgestellten Maßnahmen aus der Baumkontrolle zu pflegen. Umfang der Baumpflege-Dienstleistungen: Fachgerechte Baumpflege nach ZTV Baumpflege (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen) Die Arbeiten sind zwingend nach den aktuell gültigen Richtlinien der ZTV-Baumpflege (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege) und auf Grundlage der durch die FLL-zertifizierten Baumkontrolleure der Stadt Coburg festgestellten Merkmale auszuführen. Auszuführende Arbeiten nach ZTV-Baumpflege: •Kronenpflege: Ausschneiden von totem, absterbendem, krankem oder reibendem Geäst (Totholzbeseitigung ab 2 cm Durchmesser). Lichtraumprofilherstellung nach gesetzlichen Vorgaben (4,50 m über Fahrbahnen / 2,50 m über Geh- und Radwegen). •Totholzbeseitigung (Sicherungsmaßnahme): Entnahme von Totholz zur direkten Abwendung von Gefahren für den Fußgänger- und Fahrverkehr. •Einbau von Kronensicherungen: Einbau von materialschonenden, dynamischen oder statischen Gurt- und Seilsystemen zur Sicherung bruchgefährdeter Kronenteile (z. B. im Bereich von V-Zwieseln). •Schnittgutentsorgung und Baustellenberäumung: Vollständiges Laden, Abfahren und fachgerechtes Verwerten des gesamten anfallenden Ast- und Stammholzes inklusive des Häckselgutes. Die Arbeitsbereiche sind besenrein zu hinterlassen. •Baumpflege-Kolonne (2 Personen inkl. SKT-A/B, Kleingeräten und Standard-Fahrzeug) •Nebenleistungen und Besondere Bedingungen Verkehrssicherung: Die Absperrung und Sicherung des Arbeitsbereiches (z. B. Gehwegsperrung, Aufstellen von Halteverbotsschildern) ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Artenschutz: Vor Beginn der Arbeiten ist jeder Baum intensiv auf bewohnte Nester, Bruthöhlen oder Fledermausquartiere zu untersuchen. Bei Funden sind die Arbeiten sofort einzustellen und der Auftraggeber zu informieren. Schadensvermeidung: Der Einsatz von Steigeisen an vitalen Bäumen, die erhalten bleiben sollen, ist streng untersagt. Um das darauffolgende Vergabeverfahren (Angebotseinholung) praxisgerecht und wirtschaftlich gestalten zu können, bitten wir interessierte Unternehmen um eine kurze, formlose Rückmeldung zu folgenden Punkten: •Qualifikation der Mitarbeitenden: Über wie viele Mitarbeitende mit welchen Qualifikationen (z.B. European Treeworker (ETW) / European Tree Technician (ETT), Fachagrarwirt für Baumpflege) verfügt Ihr Betrieb? •Seilklettertechnik (SKT): Setzen Sie zertifizierte Seilklettertechnik (SKT) ein? Wenn ja, über wie viele Mitarbeitende mit SKT-A Ausweis und/oder SKT-B Ausweis (schwere Motorsäge im Seil) verfügt Ihr Betrieb? •Großgeräte: Welche Großgeräte (LKW-Hubarbeitsbühne, Großhacker / Holzhäcksler, Wurzelstockfräse / Stubbenfräse, Eigener LKW mit Ladekran) stehen in Ihrem eigenen Fuhrpark zur Verfügung? •Unverbindliche Richtpeise: Welche Richtpreise rufen Sie für die auszuführenden Arbeiten nach ZTV-Baumpflege (Kronenpflege, Totholzbeseitigung (Sicherungsmaßnahme), Einbau von Kronensicherungen, Schnittgutentsorgung und Baustellenberäumung, Baumpflege-Kolonne, Nebenleistungen und Besondere Bedingungen) auf? •Verfügbarkeit & Kapazitäten: In welchen Monaten (vorzugsweise in der Kernzeit für Baumpflege von Oktober bis Februar) haben Sie in der Regel freie Kapazitäten für größere Aufträge? Diese Markterkundung dient ausschließlich der Vorbereitung der Auftragsvergabe und der Unterrichtung der Unternehmen über die geplanten Beschaffungsabsichten. Es handelt sich hierbei nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb und nicht um die Einleitung eines Vergabeverfahrens. Die Teilnahme an der Markterkundung ist unverbindlich und wird nicht vergütet. Eine Nicht-Teilnahme schließt Unternehmen nicht von einem späteren Vergabeverfahren aus. Es ist geplant die Baumpflege-Dienstleistungen als Rahmenvertrag für bis zu 100 Bäume über 3 Jahre zu vergeben, mit Option zur Verlängerung. Frühestmöglicher Beginn 01.10.2027. Ziel ist es, den potenziellen Bewerberkreis zu ermitteln und Erkenntnisse darüber zu gewinnen, ob und unter welchen Rahmenbedingungen Unternehmen eine solche Leistung am Markt anbieten. Wir bitten um Übersendung Ihrer Rückmeldung (gerne formlos als E-Mail oder kurzes PDF-Dokument) bis zum 25.09.2026 an: E-Mail: Beschaffungsamt@coburg.de Betreff: Markterkundung Baumpflegearbeiten mittels Hubarbeitsbühne und Seilklettertechnik Interne Kennung: VI-2026-0009
Publicat
13.09.2026
Deschisă pentru oferte
13.09.2026
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